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Uruguay · Visum & Aufenthalt

Rentnervisum Uruguay

So funktioniert die Residencia Legal Permanente für Rentner: Einkommensnachweis beim Notar, Unterlagen, Gebühren, Bearbeitungszeit, Einbürgerung und die Besteuerung Ihrer Rente nach dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026

Ein eigenes Rentnervisum für Uruguay gibt es nicht: Stand Oktober 2026 ziehen Rentner jeden Alters und jeder Staatsangehörigkeit, auch aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, über die Residencia Legal Permanente (unbefristeter Daueraufenthalt) nach Ley 18.250 nach Uruguay, beantragt im Land bei der Dirección Nacional de Migración. Das Gesetz nennt keinen festen Einkommensbetrag. Ein uruguayischer Notar muss bescheinigen, dass Ihre Rente oder Ihr sonstiges passives Einkommen „für den Lebensunterhalt ausreicht“, und rund 1.350 € (1.500 US-Dollar) im Monat für eine Person ist der Richtwert, mit dem Berater arbeiten. Die Behördengebühren betragen rund 90 €: 557,30 UI für den Aufenthalt plus 55,70 UI für die Ausweisbescheinigung. Es gibt kein Mindestalter, keine Krankenversicherungspflicht und keine Investitionspflicht. Der Aufenthalt gilt ab dem Tag der Bewilligung unbefristet, ohne befristete Vorstufe und ohne Verlängerungen, und die Einbürgerung ist nach 3 Jahren mit Familie in Uruguay oder nach 5 Jahren ohne Familie möglich. Uruguay besteuert ausländische Renten nicht; Deutschland darf die gesetzliche Rente mit höchstens 10 % des Bruttobetrags besteuern.

Gibt es ein Rentnervisum für Uruguay, und welchen Weg nutzen Rentner?

Uruguay hat kein eigenes Rentnervisum, auch wenn deutsche Suchanfragen oft danach fragen. Rentner von außerhalb des Mercosur nutzen alle denselben Weg: die Residencia Legal Permanente (unbefristeter Daueraufenthalt) nach Ley 18.250 und Decreto 394/009, beantragt in Uruguay bei der Dirección Nacional de Migración (DNM) des Innenministeriums. Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz nutzen diesen Weg und müssen dieselben Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen wie alle anderen, denn ein EU-Pass bringt in Uruguay keine Vorrechte. Für Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, Kanadas und Australiens gilt derselbe Weg mit demselben Nachweis.

Staatsangehörige des Mercosur und der assoziierten Staaten (Argentinien, Brasilien, Chile, Bolivien, Paraguay, Peru, Ecuador, Kolumbien, Venezuela, Suriname und Guyana) haben einen eigenen Mercosur-Aufenthaltsweg, den ein Rentner mit einem dieser Pässe als zweiter Staatsangehörigkeit stattdessen nutzen kann. Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder und Geschwister uruguayischer Staatsbürger können den Familienweg nach Art. 33 A Ley 18.250 nutzen, ohne Nachweis der Mittel und mit denselben Gebühren. Der befristete Aufenthalt (gebunden an Arbeit, Studium oder religiöse Tätigkeit) und die 180-Tage-Erlaubnis für digitale Nomaden sind nicht für Rentner gedacht. Für fast jeden ausländischen Rentner lautet die Antwort daher: Residencia Legal Permanente.

Wie viel Einkommen brauchen Sie für den Aufenthalt in Uruguay?

Das uruguayische Recht nennt für den Daueraufenthalt keinen festen Einkommensbetrag. Verlangt wird ein monatliches Einkommen, das „für den Lebensunterhalt ausreicht“ (suficiente para su manutención). Rentner und Bezieher passiver Einkünfte (rentistas) weisen es mit der Bescheinigung eines uruguayischen Notars (escribano) nach, die den Status als Rentner, die Art des Einkommens, den Monatsbetrag und den Weg des Geldes nach Uruguay festhält. Wer bereits eine uruguayische Rente bezieht, legt stattdessen den letzten Zahlungsbeleg vor. Rund 1.350 € (1.500 US-Dollar) im Monat für eine Person ist der Richtwert, mit dem uruguayische Berater arbeiten; das ist Praxis, kein Gesetz, und die DNM veröffentlicht keinen Wert. Für Paare gibt es keinen offiziellen Betrag und keinen veröffentlichten Zuschlag je Angehörigem, fragen Sie also den Notar, wie ein gemeinsames Einkommen dargestellt wird. Gesetzliche Renten, Betriebs- und Privatrenten, Mieteinnahmen, Dividenden und Leibrenten zählen als Mittel zum Lebensunterhalt. Ob ein Sparguthaben ohne laufendes Einkommen anerkannt wird, bestätigt keine offizielle Quelle: Klären Sie das mit dem Notar und der DNM, bevor Sie sich darauf verlassen.

Was ist die Rentnervergünstigung nach Ley 16.340, und brauchen Sie sie?

Der Betrag, der im Netz am häufigsten für den Aufenthalt in Uruguay genannt wird, „1.500 US-Dollar im Monat plus 100.000 US-Dollar Investition“, gehört zu einem anderen Gesetz. Ley 16.340 von 1992 gewährt ausländischen Rentnern, die den Daueraufenthalt erhalten, ein freiwilliges Paket von Vergünstigungen: die zollfreie Einfuhr von Hausrat und einem Auto, das 4 Jahre lang nicht übertragen werden darf, und die Fortgeltung ausländischer Lebens- und Rentenversicherungen.

Für die Vergünstigung braucht ein Rentner eine im Ausland erzielte Rente oder sonstige Einkünfte von mindestens 1.500 US-Dollar (rund 1.350 €) im Monat (Art. 2 B) und entweder eine Wohnung in Uruguay im Wert von mindestens 100.000 US-Dollar (rund 90.000 €), die 10 Jahre lang nicht verkauft werden darf, oder uruguayische Staatsanleihen mit einem Nennwert von mindestens 100.000 US-Dollar, 10 Jahre lang bei der Banco de la República (BROU) verwahrt (Art. 2 C). Das Gesetz kennt kein Mindestalter, das offizielle Verfahren ist gebührenfrei, und der Antrag ist bei einem uruguayischen Konsulat im Ausland oder bei der DNM in Uruguay möglich. Inhaber dürfen ohne staatliche Erlaubnis keine abhängige Beschäftigung aufnehmen. Der Aufwand lohnt sich nur für Rentner, die einen ganzen Hausstand oder ein Auto mitbringen. Der Aufenthalt selbst verlangt überhaupt keine Investition.

Wie lange können Sie ohne Visum in Uruguay bleiben?

Staatsangehörige Deutschlands, Österreichs, der Schweiz und aller übrigen EU-Staaten sowie der USA, Großbritanniens, Kanadas und Australiens reisen ohne Visum nach Uruguay ein und dürfen 90 Tage bleiben (Visabestimmungen des Innenministeriums, 19. August 2025). Der Aufenthalt lässt sich einmal um weitere 90 Tage für 225,60 UI (rund 33 €) verlängern, wenn die Verlängerung spätestens 15 Tage vor Ablauf des ersten Aufenthalts beantragt wird. Offizielle Quellen nennen unterschiedliche Anforderungen an die Gültigkeit des Reisepasses; ein Pass, der nach der Ankunft noch mindestens sechs Monate gilt, ist die sichere Wahl. Der visumfreie Aufenthalt ist wichtig, weil der uruguayische Daueraufenthalt im Land beantragt wird, nicht bei einem Konsulat: Rentner reisen als Besucher ein, eröffnen während dieses Aufenthalts die Akte und bleiben dann rechtmäßig in Uruguay, bis die DNM entscheidet. Jede Auslandsreise während des laufenden Verfahrens erfordert eine Wiedereinreiseerlaubnis für 225,60 UI (rund 33 €).

Welche Unterlagen braucht der Antrag auf Daueraufenthalt in Uruguay?

Der Antrag auf den uruguayischen Daueraufenthalt (Residencia Legal Permanente) braucht sechs Unterlagen. Erstens einen gültigen Reisepass. Zweitens ein Führungszeugnis aus dem Herkunftsland und aus jedem Land, in dem Sie in den letzten 5 Jahren 6 Monate oder länger gelebt haben, mit Apostille und von einem vereidigten uruguayischen Übersetzer (traductor público) ins Spanische übersetzt; die Deutsche Botschaft in Montevideo verweist dafür auf das Colegio de Traductores Públicos del Uruguay. Drittens eine Heiratsurkunde, nicht älter als ein Jahr, wenn der Ehepartner von Ihrem Einkommen lebt. Viertens einen uruguayischen Gesundheitsausweis (carné de salud) und einen Impfnachweis von Stellen, die das Gesundheitsministerium zugelassen hat; beide erhalten Sie in Uruguay. Fünftens ein Foto. Sechstens die Einkommensbescheinigung des uruguayischen Notars. Eine Krankenversicherung steht nicht auf der Liste, ebenso wenig eine Bankeinlage oder eine Investition. Wer kein Spanisch spricht, muss zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Ausländische Dokumente brauchen eine Apostille oder Legalisation und danach eine Übersetzung, besorgen Sie die Apostillen also vor der Abreise in Ihrem Heimatland.

Wie beantragen Sie den Aufenthalt in Uruguay, und was kostet er?

Der Antrag auf den uruguayischen Daueraufenthalt läuft in drei Schritten. Erstens legen Sie ein digitales gub.uy-Konto an und stellen den Antrag online beim Innenministerium. Zweitens nehmen Sie mit den Originaldokumenten einen persönlichen Termin bei der DNM wahr (Mercedes 1004, Montevideo, oder eine DNM-Stelle im Landesinneren); wer den Termin versäumt, verliert die Gebühr. Drittens erhalten Sie bei der Antragstellung das certificado migratorio, mit dem Sie bei der Dirección Nacional de Identificación Civil eine vorläufige Cédula (Personalausweis) bekommen.

Die Behördengebühren betragen 557,30 UI für den Aufenthalt plus 55,70 UI für das certificado migratorio: insgesamt 613 UI, beim Kurs vom Oktober 2026 rund 4.080 UYU oder 90 €. Die Unidad Indexada (UI) ist eine inflationsindexierte Rechengröße, und Gebühren in UI werden halbjährlich angepasst, sodass sich der Euro-Betrag leicht verschiebt. Für Notar, Apostillen und vereidigte Übersetzungen gibt es keine veröffentlichten Tarife: Holen Sie Angebote ein. Die DNM veröffentlicht keine Bearbeitungszeit; Sekundärquellen nennen 6 bis 18 Monate, planen Sie also mit mehreren Monaten bis über einem Jahr. Nach der Bewilligung muss der Aufenthalt nie verlängert werden.

Läuft der Daueraufenthalt in Uruguay ab, und wann können Sie sich einbürgern lassen?

Der uruguayische Daueraufenthalt gilt ab der Bewilligung unbefristet: Es gibt keine befristete Vorstufe, keinen Verlängerungstermin und keine Mindestzahl an Tagen, die Sie jedes Jahr im Land verbringen müssen. Das Innenministerium darf ihn nur entziehen, wenn der Inhaber mehr als drei Jahre abwesend ist (Art. 47 Ley 18.250). Nach 3 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt mit Familie in Uruguay oder nach 5 Jahren ohne Familie kann ein Einwohner beim Wahlgericht (Corte Electoral) gebührenfrei die Einbürgerung (ciudadanía legal) nach Artikel 75 der Verfassung beantragen. Die Verfassung verlangt außerdem gute Führung sowie Kapital, Eigentum oder einen Beruf im Land. Bürgerrechte wie das Wahlrecht können erst 3 Jahre nach Ausstellung der Einbürgerungsurkunde ausgeübt werden. Für Rentner liegt der praktische Wert des uruguayischen Daueraufenthalts in der Stabilität: Nach der Bewilligung gibt es keine Verlängerung, die Sie verpassen könnten, und keinen Einkommensnachweis, den Sie wiederholen müssten.

Wie besteuert Uruguay ausländische Renten und Kapitalerträge?

Uruguay besteuert ausländische Renten nicht. Die Rentensteuer IASS gilt nur für Renten, die von in Uruguay ansässigen Trägern gezahlt werden, und schließt Renten aus Beiträgen an ausländische Träger ausdrücklich aus (TODGI 2023, Título 12, Art. 2); die Einkommensteuer IRPF folgt dem Quellenprinzip und erfasst in Uruguay erzielte Einkünfte sowie bestimmte ausländische Kapitalerträge. Eine deutsche gesetzliche Rente, eine Betriebsrente, eine Beamtenpension, eine österreichische Pension und eine Schweizer AHV-Rente bleiben in Uruguay daher unbesteuert, ebenso die britische State Pension, die US-amerikanische Social Security und die kanadischen und australischen Staatsrenten. Ausländische Kapitalerträge sind anders geregelt: Ausländische Zinsen und Dividenden werden seit 2011 mit 12 % besteuert, ausländische Veräußerungsgewinne und Mieteinnahmen seit 1. Januar 2026 (Ley 20.446). Mit den USA, Kanada, Australien und Österreich hat Uruguay kein Doppelbesteuerungsabkommen, mit Deutschland, der Schweiz und Großbritannien schon. Wie Uruguay Einmalauszahlungen aus Altersvorsorgeverträgen behandelt (als Rente oder als Kapitalertrag), ist nicht bestätigt: Fragen Sie einen uruguayischen Steuerberater.

Wie besteuert Deutschland Ihre Rente, wenn Sie in Uruguay leben?

Für deutsche Rentner gilt das Doppelbesteuerungsabkommen vom 9. März 2010, in Kraft seit 28. Dezember 2011 und angewendet seit 1. Januar 2012. Die gesetzliche Rente darf Deutschland als Quellenstaat besteuern, aber höchstens mit 10 % des Bruttobetrags (Art. 17 Abs. 2); Uruguay besteuert sie nicht. Betriebsrenten, Riester- und private Renten darf nur Uruguay besteuern (Art. 17 Abs. 1), und anders als das britische Abkommen enthält das deutsche keine Klausel, die das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückgibt; lassen Sie Ihren Einzelfall vom Finanzamt Neubrandenburg bestätigen. Eine Beamtenpension bleibt allein in Deutschland steuerpflichtig (Art. 18 Abs. 2).

Nach der Abmeldung sind Sie in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, zentral zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg, und die Steuer wird ohne Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr 2026) berechnet. Der übliche Ausweg über § 1 Abs. 3 EStG ist für Uruguay praktisch versperrt: Uruguay gehört mit der Türkei, Spanien, Norwegen und Australien zu den fünf Abkommensstaaten, bei denen die gedeckelte deutsche Rentensteuer als nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegend gilt. Wer überwiegend von einer DRV-Rente lebt, bleibt daher ohne Grundfreibetrag; nur eine sehr kleine Rente unter dem für Uruguay gekürzten Grundfreibetrag kann die Grenze unterschreiten. Riester-Zulagen und die zugehörige Steuerförderung sind zurückzuzahlen, wenn Sie bei Beginn der Auszahlung außerhalb von EU und EWR wohnen (§ 95 EStG). Österreich hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Uruguay; die Schweiz hat eines, ebenfalls seit 28. Dezember 2011 in Kraft.

Wie funktioniert Uruguays Steuerpause 2026 für neue Einwohner?

Mit der Steuerpause 2026 (tax holiday) können neue Einwohner die 12-%-Steuer auf ausländische Kapitalerträge abschalten. Wer am 1. Januar 2026 oder später in Uruguay steuerlich ansässig wird, kann sie für das Zuzugsjahr plus 10 weitere Jahre wählen, also für bis zu 11 Steuerjahre, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind: mehr als 183 Tage in Uruguay in jedem Kalenderjahr, keine uruguayische Steueransässigkeit in den zwei vorangegangenen Steuerjahren und keine frühere Nutzung der Steuerpause. Auf diesem Weg ist keine Investition nötig. Rentner, die weniger Zeit in Uruguay verbringen, brauchen stattdessen Immobilien über 12.500.000 UI (rund 1.800.000 €) oder Fondsbeiträge von 625.000 UI (rund 90.000 €) im Jahr. Ein Dekret vom 16. September 2026, über das EY am 2. Oktober 2026 berichtete, bevor es eine Nummer im Amtsblatt hatte, lässt jede ab 1. September 2025 gekaufte Immobilie zu, städtisch oder nicht, und rechnet Immobilien in Departamentos im Landesinneren mit 200 % ihres steuerlichen Werts an. Die Steuerpause betrifft nur Kapitalerträge: Ausländische Renten sind in Uruguay mit oder ohne sie unbesteuert.

Welche Angaben zum Aufenthalt in Uruguay sind im Netz falsch?

Auswandererratgeber und Seiten von Aufenthaltsagenturen wiederholen eine Reihe falscher oder veralteter Angaben zum uruguayischen Aufenthalt; jede Korrektur unten ist am Gesetz und an der offiziellen Verfahrensseite auf gub.uy geprüft, Stand Oktober 2026. Ein „Rentnervisum“ gibt es nicht, und ein Mindestalter von 45 ist falsch: Kein uruguayischer Aufenthaltsweg setzt ein Mindestalter, auch Ley 16.340 nicht. Die Behauptung, eine Krankenversicherung sei Pflicht, ist falsch: Die Akte verlangt einen uruguayischen carné de salud und einen Impfnachweis, keine Versicherungspolice. „1.500 US-Dollar im Monat plus 100.000 US-Dollar in Immobilien oder Anleihen“ ist die freiwillige Zollvergünstigung nach Ley 16.340, nicht der Preis des Aufenthalts. Eine Einkommensschwelle von 500 US-Dollar im Monat gibt es nicht: Das Gesetz nennt keinen Betrag, und Berater arbeiten mit rund 1.350 € (1.500 US-Dollar) für eine Person.

Die Vorstellung, Rentner begännen mit einem befristeten Aufenthalt, würden nach 2 Jahren dauerhaft und müssten 180 Tage im Jahr in Uruguay sein, ist falsch: Rentner beantragen den Daueraufenthalt direkt, eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht, und ein Entzug ist erst nach mehr als 3 Jahren Abwesenheit möglich. Eine Gebühr von 10.000 US-Dollar für ein „Rentier-Visum“ ist ein privates Dienstleistungshonorar; die Behördengebühren betragen rund 90 €. Ein „Investorenvisum“ für 380.000 US-Dollar in Immobilien oder 1.600.000 US-Dollar in einem Unternehmen verwechselt Steueransässigkeit mit Einwanderung: 3.500.000 UI in Immobilien oder 15.000.000 UI in einem Unternehmen mit 15 neuen Arbeitsplätzen begründen nur die Steueransässigkeit. Uruguays Aufenthaltsregeln für Rentner haben sich zwischen 2024 und 2026 nicht geändert; nur der Antrag ist online gewandert.

Welche Steuerangaben zu Uruguay sind im Netz falsch?

Steuerangaben zum Ruhestand in Uruguay veralten schnell, denn die Regeln änderten sich am 1. Januar 2026 und erneut per Dekret am 16. September 2026. Die Regel „60 Tage im Jahr“ ist ein Test der Steueransässigkeit, verbunden mit Immobilien im Wert von 3.500.000 UI, keine Einwanderungsregel. Eine Steuerpause über eine Immobilie für 510.000 bis 590.000 US-Dollar plus 60 Tage steht seit dem 31. Dezember 2025 für neue Anträge nicht mehr offen. Die Steuerpause dauert nicht 10 Jahre, sondern das Zuzugsjahr plus 10, also bis zu 11 Steuerjahre. Pauschal 7 % auf ausländische Einkünfte auf Lebenszeit war die alte Option nach Ley 19.904, für neue Einwohner ab 2026 geschlossen.

Renten sind nicht „11 Jahre steuerfrei durch die Steuerpause“, wie auch deutschsprachige Auswandererseiten schreiben: Uruguay besteuert ausländische Renten nie, und die Steuerpause betrifft Kapitalerträge. Die Regel, eine Immobilie für die Steuerpause müsse städtisch und 2026 gekauft sein, hat das Dekret vom 16. September 2026 geändert, das jede ab 1. September 2025 gekaufte Immobilie zulässt. Zwei Fehler betreffen speziell deutsche Rentner: Das deutsch-uruguayische Sozialversicherungsabkommen deckt nur die Rente ab, nicht Kranken- und Pflegeversicherung, und die Kürzung deutscher Renten auf 70 % im Ausland ist seit Oktober 2013 abgeschafft.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es ein Mindestalter für den Aufenthalt in Uruguay?

Nein. Die Residencia Legal Permanente hat kein Mindestalter, ebenso wenig die freiwillige Rentnervergünstigung nach Ley 16.340. Die im Netz kursierende Altersgrenze von 45 ist falsch. Jeder Erwachsene, der eine Rente oder ein sonstiges passives Einkommen nachweist, das ein uruguayischer Notar als ausreichend bescheinigt, nach dem Richtwert der Berater rund 1.350 € im Monat für eine Person, kann den Antrag stellen.

Brauche ich für den Aufenthalt in Uruguay eine Krankenversicherung?

Nein. Die Aufenthaltsakte verlangt einen uruguayischen Gesundheitsausweis (carné de salud) und einen Impfnachweis, beide in Uruguay von Stellen ausgestellt, die das Gesundheitsministerium zugelassen hat, aber keine Versicherungspolice. In der Praxis treten Rentner einer Mutualista bei, für rund 90 € im Monat zum Erwachsenentarif, oder schließen eine internationale Krankenversicherung ab, und zwar wegen der Eintrittsaltersgrenzen möglichst vor 60–65.

Kann ich den Aufenthalt in Uruguay von Deutschland aus beantragen?

Nein. Die Residencia Legal Permanente wird in Uruguay beantragt: online mit einem gub.uy-Konto, danach bei einem persönlichen Termin bei der Dirección Nacional de Migración. Deutsche, Österreicher und Schweizer reisen visumfrei für 90 Tage ein, einmal um 90 Tage für 225,60 UI (rund 33 €) verlängerbar, und stellen den Antrag während dieses Aufenthalts. Dokumente wie das Führungszeugnis müssen vorher im Heimatland apostilliert werden.

Muss ich den uruguayischen Daueraufenthalt verlängern?

Nein. Der uruguayische Daueraufenthalt gilt ab dem Tag der Bewilligung unbefristet, ohne befristete Vorstufe, ohne Verlängerung und ohne Mindestaufenthalt. Das Innenministerium darf ihn nur nach mehr als drei Jahren Abwesenheit entziehen (Art. 47 Ley 18.250). Solange der Antrag läuft, braucht jede Auslandsreise eine Wiedereinreiseerlaubnis für 225,60 UI (rund 33 €).

Wie lange dauert es, bis ein Rentner uruguayischer Staatsbürger wird?

Die Einbürgerung (ciudadanía legal) kann beim Wahlgericht (Corte Electoral) nach 3 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt mit in Uruguay gegründeter Familie oder nach 5 Jahren ohne Familie beantragt werden, nach Artikel 75 der Verfassung. Der Antrag ist gebührenfrei und verlangt außerdem gute Führung sowie Kapital, Eigentum oder einen Beruf in Uruguay. Bürgerrechte wie das Wahlrecht beginnen 3 Jahre nach Ausstellung der Einbürgerungsurkunde.

Wird meine deutsche Rente besteuert, wenn ich nach Uruguay ziehe?

Nicht in Uruguay. Die Rentensteuer IASS erfasst nur Renten uruguayischer Träger, ausländische gesetzliche, betriebliche und private Renten bleiben dort unbesteuert. Deutschland darf die gesetzliche Rente nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit höchstens 10 % des Bruttobetrags besteuern, ohne Grundfreibetrag, über das Finanzamt Neubrandenburg. Betriebs- und Riester-Renten darf nur Uruguay besteuern, eine Beamtenpension nur Deutschland.

Wie viel Einkommen braucht ein Paar für den Aufenthalt in Uruguay?

Es gibt keinen offiziellen Betrag. Das Gesetz verlangt nur ein Einkommen, das „für den Lebensunterhalt ausreicht“, bescheinigt von einem uruguayischen Notar, und die DNM veröffentlicht weder einen Paarwert noch einen Zuschlag je Angehörigem. Rund 1.350 € im Monat ist der Richtwert der Berater für eine Person; ein Paar sollte den Notar fragen, wie das gemeinsame Einkommen in der Akte dargestellt wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Uruguay hat kein eigenes Rentnervisum: Rentner aus der EU, der Schweiz, den USA, Großbritannien, Kanada und Australien nutzen alle die Residencia Legal Permanente, beantragt in Uruguay bei der Dirección Nacional de Migración.
  • Der Aufenthalt gilt ab der Bewilligung unbefristet: keine befristete Vorstufe, keine Verlängerungen und kein Mindestaufenthalt; entzogen werden kann er nur nach mehr als 3 Jahren Abwesenheit.
  • Das Gesetz nennt keinen Einkommensbetrag: Ein uruguayischer Notar bescheinigt ein „ausreichendes“ Einkommen, und rund 1.350 € (1.500 US-Dollar) im Monat für eine Person ist der übliche Richtwert.
  • Die Behördengebühren betragen rund 90 € (557,30 UI plus 55,70 UI), dazu 225,60 UI (rund 33 €) für jede Auslandsreise während des Verfahrens; Bearbeitungszeiten werden nicht veröffentlicht.
  • Es gibt kein Mindestalter und keine Krankenversicherungspflicht: nur einen uruguayischen Gesundheitsausweis und einen Impfnachweis.
  • Die Regel „1.500 US-Dollar plus 100.000 US-Dollar“ gehört zur freiwilligen Vergünstigung nach Ley 16.340 für zollfreien Hausrat und ein Auto, nicht zum Aufenthalt.
  • Uruguay besteuert ausländische Renten nicht; Deutschland darf die gesetzliche Rente mit höchstens 10 % des Bruttobetrags besteuern, ohne Grundfreibetrag, eine Beamtenpension allein und eine Betriebsrente gar nicht.
  • Neue Einwohner mit mehr als 183 Tagen im Jahr im Land können ausländische Kapitalerträge bis zu 11 Jahre lang ohne Investition von der 12-%-Steuer freistellen.
  • Die Einbürgerung ist nach 3 Jahren Aufenthalt mit Familie in Uruguay oder nach 5 Jahren ohne Familie möglich.

Quellen & Verweise

  1. Dirección Nacional de Migración (gub.uy), Residencia Legal Permanente, Offizielle Voraussetzungen, Unterlagen, Nachweis der Mittel und Gebühren (557,30 UI, 55,70 UI, 225,60 UI Wiedereinreiseerlaubnis), Seite aktualisiert am 19. Februar 2026
  2. IMPO, Ley 18.250 Art. 47, Entzug des Daueraufenthalts nach mehr als drei Jahren Abwesenheit
  3. IMPO, Ley 16.340, Freiwillige Rentnervergünstigung: 1.500 US-Dollar im Monat plus Wohnung oder Staatsanleihen für 100.000 US-Dollar, 10 Jahre gehalten; keine Altersgrenze
  4. IMPO, Verfassung Art. 75, Einbürgerung nach 3 Jahren (mit Familie) oder 5 Jahren gewöhnlichem Aufenthalt
  5. Ministerio del Interior, Régimen de visas, Visumfreie Einreise mit gewöhnlichen Pässen der EU, der Schweiz, der USA, Großbritanniens, Kanadas und Australiens, Liste vom 19. August 2025
  6. gub.uy, Prórroga de permanencia temporaria, Einmalige Verlängerung des Besucheraufenthalts um 90 Tage für 225,60 UI, Seite aktualisiert am 15. Juli 2026
  7. Uruguay XXI, Requisitos de entrada (Investorenleitfaden, Juni 2026), Aufenthaltsarten, unbefristeter Daueraufenthalt, certificado migratorio, Tests der Steueransässigkeit
  8. IMPO, TODGI 2023 Título 12 Art. 2 (IASS), Renten ausländischer Träger fallen nicht unter die uruguayische Rentensteuer
  9. Uruguay XXI, Tax System (Investorenleitfaden, Juni 2026), 12 % Steuer auf ausländische Kapitalerträge, die Steuerpause 2026, Liste der Doppelbesteuerungsabkommen
  10. EY Tax News 2026-2096 (2. Oktober 2026), Das Dekret vom 16. September 2026 zu den Investitionsregeln der Steuerpause
  11. PwC Worldwide Tax Summaries, Uruguay (geprüft am 2. September 2026), Ley 20.446: ausländische Veräußerungsgewinne und Mieten ab 1. Januar 2026 steuerpflichtig, Bedingungen der Steuerpause
  12. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6056 (DBA Deutschland-Uruguay), Art. 17 Abs. 2: deutsche Steuer auf die gesetzliche Rente höchstens 10 % des Bruttobetrags; Art. 17 Abs. 1 Betriebs- und Privatrenten; Art. 18 Abs. 2 Beamtenpensionen
  13. DGI Uruguay, Convenios para evitar la doble imposición, DBA mit Deutschland und der Schweiz in Kraft seit 28. Dezember 2011; kein Abkommen mit Österreich
  14. Finanzamt Neubrandenburg, beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht, Besteuerung ohne Grundfreibetrag; Uruguay als einer von fünf Abkommensstaaten, deren gedeckelte Rentensteuer für § 1 Abs. 3 EStG als nicht der deutschen Steuer unterliegend gilt
  15. Gesetze im Internet, § 1 und § 95 EStG, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG) und Rückforderung der Riester-Förderung bei Wohnsitz außerhalb von EU und EWR (§ 95 EStG)
  16. Deutscher Bundestag, Drucksache 18/272 (Sozialversicherungsabkommen Deutschland-Uruguay), Ungekürzte Rentenzahlung nach Uruguay; Abkommen umfasst nur die Rentenversicherung
  17. GOV.UK, DBA Großbritannien-Uruguay (konsolidierter Text), Art. 17, 18 und Protokoll Nr. 3: Großbritannien darf Renten besteuern, die Uruguay unbesteuert lässt
  18. IRS, United States income tax treaties A to Z, Kein Einkommensteuerabkommen zwischen den USA und Uruguay

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